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Bei längeren Aufenthalten wird ein kurzfristiger Mietvertrag abgeschlossen, der Vertrag wird ordnungsgemäß registriert (Stempelgebühr von 32 Euro und 2 Prozent der Miete, mindestens 67 Euro), Sie müssen nur die Hälfte dieses Betrags bezahlen. Bei Anwendung der folgenden Steuerregelung gibt es Ausnahmen: Steuereinbehaltung (cedolare secca).
Beim Check-in müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Reisepass oder Personalausweis die italienische Steueridentifikationsnummer vorlegen. Wenn Sie es nicht haben, können Sie es bei der nächstgelegenen italienischen Finanzbehörde oder Ihren diplomatischen Vertretungen in Italien beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Rechnungen bis zu
3 Euro pro Tag vom 15. April bis 15. Oktober
bis zu 2 Euro pro Tag vom 15. Oktober bis 15. April.
Der darüber hinausgehende Betrag wird beim Check-out wie folgt berechnet:
0,50 Euro pro Kwh (Strom),
1 euro/mc (Gas)