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Die vom Vermieter angebotene Miete ist ausschließlich vorübergehend, daher müssen die Mieter den vorübergehenden Charakter ihres Aufenthalts anhand von Unterlagen nachweisen. Dies gilt für Telearbeiter, Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag, Studenten, Personen, die sich in medizinischer Behandlung befinden oder deren Wohnungen renoviert werden. SELBSTSTÄNDIGE: Sie müssen ein unterschriebenes und versiegeltes Dokument mit der Steueradresse vorlegen, unter der Sie die Rechnung stellen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen lassen oder ein Logo dies enthalten soll, ist es sehr wichtig, dass es mit Ihrer Steuernummer unterschrieben und abgestempelt ist. BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER: Ihr Unternehmen, in dem Sie arbeiten, muss die Dauer Ihres Aufenthalts anhand eines unterschriebenen Dokuments bescheinigen. STUDIERENDE: Sie müssen ihre Immatrikulation mit Angabe der Studiendauer einreichen. In allen Fällen müssen Sie je nach Ihrer Situation die oben genannten Angaben im Text sowie einen Ausweis, einen Bonitätsnachweis und eine Zulassungsbescheinigung der Universität vorlegen, falls Sie zum Studium kommen. Diese Anforderung entspricht einem neuen Gesetz, das uns verpflichtet, den vorübergehenden Charakter der Vermietung zu rechtfertigen und zu vermeiden, dass sie zur Umgehung der Vorschriften für Langzeitmieten verwendet wird.